Was ist ein diabetisches Fußsyndrom, kurz DFS?
Eine Ulzeration am Fuß, die auf eine Neuropathie und oder periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) als Spätfolge des Diabetes zurück zu führen ist. Ein diabetisches Fußsyndrom ist während (akut) oder nach einem Ulcus immer ein Risikopatient.
Faktoren die ein DFS begünstigen
- Schlechtes Schuhwerk
- Barfußlaufen
- Schlecht eingestellter Diabetes
- Neuropathien (Nervenstörungen)
- Angiopathien (Durchblutungsstörungen)
Neuropathie
- Sensorisch (keine Schutzfunktion, unbemerkte Gewebsverletzungen, Missempfindungen)
- Motorisch (Entstehung von Hammer und Krallenzehen)
- Autonom (gestörte Schweißregulierung, trockene Haut, Hyperkeratosebildung)
Angiopathie
- Verengung und Verschlüsse der Arterien/verminderte Durchblutung.
- Führt zu Schmerzen und Wadenkrämpfen
- Dünne, blass bläuliche, haarlose, glänzende Haut.
- Gestörtes Nagelwachstum
- Nagelveränderungen
Ein diabetisches Fußsyndrom kann zum Malum Perforans oder zum Charcot-Fuß führen. Bei einem Malum Perforans handelt es sich um ein tiefes lochförmiges Druckgeschwür, häufig am Apex der Zehen, aber auch an der Ferse und des lateralen Fußrandes.
Der Charcot-Fuß auch (DNOAP diabetische neuropathische Osteoathropathie) genannt, ist eine Sonderform des DSF.
Was können Sie tun?
Prophylaxe!
- Regelmäßige Arztkontrolle
- Spezielle Diagnostik durch Arzt
- Therapie durch Podologen
- kein Barfußlaufen
- Eigene Fußinspektion
- Bequemes Schuhwerk
- Schuhe und Strümpfe ohne Naht
- Einlagen
- Tägliche Hautpflege
- Fußbäder nur mit Thermometer
Öffnungszeiten
- Montag 8.00 – 17.00 Uhr
- Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr
- Mittwoch 8.00 – 12.30 Uhr
- Donnerstag 10.00 – 19.00 Uhr
- Freitag 8.00 – 15.30 Uhr
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Med. Kooperationsgemeinschaft
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46236 Bottrop
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Leistungsspektrum der Podologie Praxis Walter
Alle Behandlungen werden unter Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit des Menschen und deren individueller Bedürfnisse durchgeführt. Die Praxis selbst erfüllt alle Kriterien für die gesetzliche Krankenkassenzulassung.
Podologische Komplexbehandlung
Medizinische Fußbehandlung für Risikopatienten
Behandlungen von akuten Beschwerden
Behandlung von Nagelpilz (Onychomykosen)
Behandlung eingewachsener Nägel
(Unguis incarnatus)
Behandlung von Rollnägel
(Unguis convolutus)
Behandlung verdickter Nägel (Onychauxis)
Funktionsdiagnostik
Beratungen und Aufklärungen
Behandlung von Hornhaut (Hyperkeratosen)
Warzenbehandlungen
Nagelkorrekturspangen / Orthonyxie
Hilfsmittel zur Druckentlastung (Orthesentechnik)
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Hinweise zur Abrechnung und Krankenkasse
Gesetzlich versicherte Patienten, die an den Spätfolgen von Diabetes leiden, haben einen Anspruch auf die regelmäßige podologische Versorgung. Die Kosten für diese Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Sprechen Sie hierfür Ihren Arzt an.
Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse bei Vorlage einer entsprechenden Heilmittelverordnung die Kosten der podologischen Komplexbehandlungen, ggf. muss eine Zuzahlung in Höhe von 10% pro Behandlung, zuzüglich die Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € geleistet werden. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, entfallen diese Kosten.
Heilpraktikerleistungen, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. In der Regel enthalten die gesetzlichen Krankenkassen keine Heilpraktikerleistungen. Anders verhält es sich bei den privaten Krankenkassen. Sollten Sie eine Zusatzvereinbarung über Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, zahlen Sie ihre Behandlungskosten in bar. Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung, diese reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.