Hygiene in der Podologie
Ist die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit.
Das Wort Hygiene stammt aus dem Griechischen und bedeutet: "Der Gesundheit dienend". Es ist von Hygiene, also "Gesundheit" abgeleitet. In der griechischen Mythologie ist Hygieia die Göttin der Gesundheit und die Tochter des Asklepios!
Die Einhaltung der hygienischen Vorschriften ist in meiner Praxis ein unverzichtbarer Bestandteil, d.h. alle anfallenden Utensilien (Instrumente, Gerätschaften) einer Behandlung sind vor Anwendung am nächsten Patienten so aufzubereiten, dass die Gefahr einer Übertragung von pathogenen (krankmachenden) Mikroorganismen ausgeschlossen ist. Dieses geschieht in meiner Praxis durch die maschinelle Aufbereitung der kontaminierten Instrumente in einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät mit anschließender Sterilisation bei 134 Grad in einem Autoclaviergerät.
Meine zum Einsatz kommenden Desinfektionsmittelprodukte sind alle beim Robert-Koch-Institut und beim VAH (Verbund für angewandte Hygiene) gelistet.
Der Hygieneplan in der Praxis wird ständig aktualisiert und ist sichtbar ausgehängt.

Welchen Zweck hat das Medizinproduktegesetz?
Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte (z.B. Instrumente) können Quellen für Infektionen sein. Die Anwendung solcher Produkte setzt eine besondere Aufbereitung voraus, an die definierte Anforderungen zu stellen sind.
Es regelt die hygienische Sicherheit um eine Gefährdung von Patienten und Anwendern zu vermeiden.
Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm und steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung lt. MP-Betrieb-VSS4 den Angaben der Hersteller mit geeigneten Verfahren so durch zu führen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Gesundheit und Sicherheit von Patienten nicht gefährdet wird.
Die Aufbereitung des Instrumentarium beinhaltet:
- Reinigung
- Desinfektion
- Spülung und Trocknung
- Pflege
- Prüfung der funktionellen Sicherheit
- Verpackung
- Sterilisation
- Kontrolle und Freigabe der Anwendung
- Dokumentation
- Transport und Lagerung
Dokumentation und Transparenz sind selbstverständlich
Alle Arbeitsanweisungen, Arbeitsprozesse und Qualitätssicherungen werden schriftlich dokumentiert und sind für alle transparent.
Die Kontrolle und Freigabe des zu aufbereitendem Instrumentariums zur Anwendung am Patienten darf nur durch geschultes Personal erfolgen, die über den Sachkundelehrgang gemäß §4 Abs.3 MP BetriebsV für die Instandhaltung von Medizinprodukten verfügen.
Immer auf dem neuesten Wissensstand
Mein Personal, wie auch ich verfügen über diese Anforderungen an die Qualität der Hygiene durch entsprechende Nachweise.
Diese Hygieneorganisation in meiner Praxis gehört zum Arbeitsumfeld für podologische Leistungen und dient sowohl für meine Patienten als auch der persönlichen Sicherheit für uns als Leistungserbringer!



Öffnungszeiten
- Montag 8.00 – 17.00 Uhr
- Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr
- Mittwoch 8.00 – 12.30 Uhr
- Donnerstag 10.00 – 19.00 Uhr
- Freitag 8.00 – 15.30 Uhr
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Med. Kooperationsgemeinschaft
Bogenstr. 2-4
46236 Bottrop
Malteserstift St. Suitbert
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