Sehr geehrte Patienten!
Neue CoronaSchuVO NRW, welche ab heute, den 20.08.2021 gültig ist:
Aufgrund dieser neuen Verordnung, bleibt es für uns als Therapeuten in NRW, auch bei der Abgabe von medizinisch notwendigen und verordneten Heilmitteln an Patienten, bei den 3G-Regelungen.
(Geimpft/Genesen/Getestet)
Ich bitte Sie, die entsprechenden Nachweisdokumente für Ihre Behandlungen in meiner Praxis mitzubringen / vorzuweisen.
Ihre Praxis für Podologie.
Heike Walter